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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN / AGB

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff.BGB und regeln Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband gemäß § 38 GWB) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

  1. Abschluss des Reisevertrages

 

Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und uns verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen.

  1. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Soweit unserer Bestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie den Restreisepreis bitte spätestens 28 Tage vor Reiseantritt.
Nach Erhalt der Restzahlung bekommen Sie die Reise unterlagen ausgehändigt.
Ohne vollständige Bezahlung de s Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reise unterlagen und Antritt der Reise.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

  1. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes sowie aus den Angaben der Reisebestätigung.
Flüge werden (sofern nicht anders angegeben) mit Linienflügen internationaler Linienfluggesellschaften durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sind verbindlich.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderung des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir werden Sie von den Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wer den wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des

Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise da durch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar

waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung uns gegenüber geltend machen.

  1. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 

5.1 Rücktritt

Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich. Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte dem Punkt 5.2.  

5.2 Rücktrittpauschale

So weit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Teilnehmer:

Bei Pauschalreisen (mind. 2 verschiedene Leistungen wie z.B. Flug und Hotel):

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
  • bis 30. Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
  • bis 22. Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
  • bis 15. Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
  • bis   2. Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises,
  • bis   1. Tag   vor Reiseantritt 95% des Reisepreises,
  • Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.

Richtet sich die Höhe des Pauschalpreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.)oder einer Mindestteilnehmerzahl und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.

Bei einigen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Privatvilla) müssen höhere Stornogebühren berechnet werden, die in der Regel in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen/ Bestätigungen aufgeführt sind.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

5.3 Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittsbedingungen zugrunde gelegt werden, die in der jeweiligen Bestätigung aufgeführt sind. 

5.4 Umbuchungen, Änderungen

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir je doch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-.

5.5 Ersatzperson

Bis zum Reise beginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen (ggf. entstehen Gebühren die vom Reiseteilnehmer zu tragen sind). Wir können jedoch widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.6 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns je doch den Wert der ersparten Aufwendungen so wie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

  1. b) Bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In je dem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten.

Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis

  1. c) unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
  2. d) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  
  3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

  1. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren ausgeschriebenen Reiseangeboten, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt haben. Jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von der Buchungsstelle abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
  • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Erfüllungshilfen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9.3 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht mit Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B: Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

  1. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen) oder, wenn diese nicht vorhanden oder erreichbar ist, an den Leistungsträger (Hotelier, Fluggesellschaft, Transportunternehmen) oder direkt an uns. Touristik-Reinecke unter der Telefon Nummer +49 4141 93090 von

Montag – Freitag 10.00-18.00 Uhr, Samstag 9.30-13.00 Uhr MEZ. Fax :+49 4141 930930.

Außerhalb dieser Zeiten unter Mobil +49 171 51 71 004.

Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung trifft nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie die s verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadensersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf dem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

  1. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzjung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.

Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Stade.

Touristik Reinecke e .K.
Wolfgang Reinecke
Libellenweg 2
21683 Stade

Amtsgericht Tostedt HRA 100380

STR.NR.: 43/135/03101